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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Portugal

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) Motorräder/ Personenkraftwagen und Lieferwagen   - Fahrzeuge unter 3,5 t Innerhalb geschlossener Ortschaften - 50 Außerhalb geschlossener Ortschaften - 90 Autobahnen/Schnellstraßen – 120/100   Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger - Fahrzeuge unter 3,5 t Innerhalb geschlossener Ortschaften - 50 Außerhalb geschlossener Ortschaften - 70 Autobahnen/Schnellstraßen – 100/80   Lastkraftwagen - über 3,5 t Innerhalb geschlossener Ortschaften - 50 Außerhalb geschlossener Ortschaften - 80 Autobahnen/Schnellstraßen – 90/80   Sattelanhänger und Anhänger Innerhalb geschlossener Ortschaften - 40 Außerhalb geschlossener Ortschaften - 70 Autobahnen/Schnellstraßen – 80/70   Busse Innerhalb geschlossener Ortschaften - 50 Außerhalb geschlossener Ortschaften - 80 Autobahnen/Schnellstraße

Bußgelder bei Alkohol am Steuer in Portugal

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In Portugal ist das Führen von Fahrzeugen ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille verboten. Ein Verstoß gegen diese gesetzlich festgelegte Alkoholgrenze wird mit Strafen geahndet, die je nach Blutalkoholkonzentration gestaffelt sind. - Das Fahren mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l gilt als schwere Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Fahrverbot zwischen 1 Monat und 1 Jahr und einer Geldbuße in Höhe von 250 bis 1.250 Euro bestraft werden. - Das Fahren mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,8 g/l und 1,2 g/l ist eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Fahrverbot zwischen 2 Monaten und 2 Jahren und einem Bußgeld belegt, das von 500 bis 2.500 Euro reichen kann. - Wer mit einem Blutalkoholwert von 1/l,2 g oder mehr fährt, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder der Zahlung von bis zu 120 Tagessätzen bestraft wird; darüber hinaus kann die Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 3 Jahren