Beantragung eines Reisepasses für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz haben
Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren
Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind,
ist die Botschaft Lissabon die zuständige Passbehörde. Der Pass kann nur
persönlich beantragt werden. Wird ein Pass für einen Minderjährigen beantragt,
muss dieser persönlich in Begleitung seiner Sorgeberechtigen vorsprechen.
Bitte beachten Sie, dass die Passbeantragung in der
Botschaft nur nach vorheriger
Terminvereinbarung im Internet unter http://www.lissabon.diplo.de möglich ist.
Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Reisepässen und
Kinderreisepässen können ebenfalls bei den Honorarkonsuln in Faro,
Funchal (Madeira), Ponta Delgada (Azoren) und Porto gestellt werden. Die
Honorarkonsuln in Faro und Porto können zudem Anträge auf Ausstellung von ePässen
entgegennehmen. Die Passanträge werden von den Honorarkonsuln zur weiteren Bearbeitung
an die Botschaft weitergeleitet. Erfolgt die Passbeantragung bei einem
Honorarkonsul, ist eine Zusatzgebühr zu entrichten. Eine vorherige telefonische
Terminvereinbarung beim Honorarkonsul ist erforderlich.
Ist der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet, jedoch aufgrund
besonderer Umstände nicht in der Lage, den neuen Pass am deutschen Wohnort zu
beantragen, kann die Botschaft mit schriftlicher Ermächtigung der zuständigen
deutschen Passbehörde tätig werden. In diesem Fall fällt neben Auslagen die
doppelte Passgebühr an.
Der Passantragsteller muss im Passantrag grundsätzlich alle Tatsachen
angeben und alle Nachweise erbringen, die zur Feststellung der Identität, der
deutschen Staatsangehörigkeit und der einzutragenden Namensführung notwendig
sind.
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