Beantragung eines Reisepasses für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz haben

Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft Lissabon die zuständige Passbehörde. Der Pass kann nur persönlich beantragt werden. Wird ein Pass für einen Minderjährigen beantragt, muss dieser persönlich in Begleitung seiner Sorgeberechtigen vorsprechen.
Bitte beachten Sie, dass die Passbeantragung in der Botschaft nur nach vorheriger
Terminvereinbarung im Internet unter http://www.lissabon.diplo.de möglich ist.
Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen können ebenfalls bei den Honorarkonsuln in Faro, Funchal (Madeira), Ponta Delgada (Azoren) und Porto gestellt werden. Die Honorarkonsuln in Faro und Porto können zudem Anträge auf Ausstellung von ePässen entgegennehmen. Die Passanträge werden von den Honorarkonsuln zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft weitergeleitet. Erfolgt die Passbeantragung bei einem Honorarkonsul, ist eine Zusatzgebühr zu entrichten. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim Honorarkonsul ist erforderlich.
 
Ist der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet, jedoch aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage, den neuen Pass am deutschen Wohnort zu beantragen, kann die Botschaft mit schriftlicher Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. In diesem Fall fällt neben Auslagen die doppelte Passgebühr an.
 
Der Passantragsteller muss im Passantrag grundsätzlich alle Tatsachen angeben und alle Nachweise erbringen, die zur Feststellung der Identität, der deutschen Staatsangehörigkeit und der einzutragenden Namensführung notwendig sind.


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