Beantragung eines Reisepasses für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz haben
Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft Lissabon die zuständige Passbehörde. Der Pass kann nur persönlich beantragt werden. Wird ein Pass für einen Minderjährigen beantragt, muss dieser persönlich in Begleitung seiner Sorgeberechtigen vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass die Passbeantragung in der Botschaft nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Internet unter http://www.lissabon.diplo.de möglich ist. Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen können ebenfalls bei den Honorarkonsuln in Faro, Funchal (Madeira), Ponta Delgada (Azoren) und Porto gestellt werden. Die Honorarkonsuln in Faro und Porto können zudem Anträge auf Ausstellung von ePässen entgegennehmen. Die Passanträge werden von den Honorarkonsuln zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft weitergeleitet. Erfolgt die Passbeantragung bei einem Honorarkonsul, ist eine Z...