Angeln in Portugal - im Meer
Angeln im Meer:
Die Lizenzen für die Sportangelei am Meer unterscheiden sich
folgendermaßen:
Licenças- national (für 1
Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)
- regional (tageweise, für 1 Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)
- regional (tageweise, für 1 Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)
desweiteren in:
- Angeln vom Ufer
- Angeln vom Boot
- submarines Fischen mit der Harpune
- Angeln vom Boot
- submarines Fischen mit der Harpune
Lizenzen sind erhältlich bei der
nächstgelegenen Hafenverwaltung (Capitania), mit Niederlassung der Direcção
Geral de Pescas e Aquiculturas.
Lizenzen können auch am Bankautomaten erworben
werden. Dies ist jedoch nur Portugiesen und in Portugal
residenten Ausländern möglich, da hierzu eine portugiesische Steuernummer und
eine Multibanco-Karte erforderlich ist. Vorgang der Zahlungsart am Bankautomaten.
Auch auf einigen kommerziellen Angelbooten sind Tageskarten
erhältlich.
An folgenden Stellen ist das Angeln untersagt:
- Flußmündungen
- Zufluß- und Zufahrtskanäle sowie schmale Kanäle in Häfen
- mit Baken gekennzeichnete Kanäle
- in weniger als 100 m Entfernung von Docks, Kais und Werften, sowie Fischzuchten
- Fischerei- und Yachthäfen
- ausgewiesene Badestrände während der Badesaison
Zum Führen von
Motorbooten:Boote bis 5 PS sind Führerscheinfrei. Der deutsche
Sportbootführerschein und deutsche Bootsdokumente werden in Portugal
anerkannt.
Klassifizierung der
Bootsführerscheine:1. "PATRÃO DE EMARÇÃCOES A MOTOR"
2. "PATRÃO DE COSTA"
3. "PATRÃO DE ALTO MAR"
2. "PATRÃO DE COSTA"
3. "PATRÃO DE ALTO MAR"
Die Erlaubnis zum Beangeln der staatl.
Binnengewässer vom Boot aus ist lokal geregelt und bedarf darüber hinaus einer
gesonderten Lizenz wenn es sich um Gewässer in Naturschutzgebieten oder um
Salmonidengewässer handelt. Dies ist bei der zuständigen Núcleo Florestal zu
erfragen.
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